Lothar Hillert - Versicherungsmakler
...weil Versicherungen Vertrauenssachen sind

UNFALLVERSICHERUNG

Brauche ich überhaupt eine Unfallversicherung und was leistet sie im schlimmsten Fall?

Ich bin sicher, dass auch Sie einen Verwandten oder Bekannten haben, der schon Opfer eines Unfalles geworden ist. Wir sollten nie davon ausgehen, dass diese Schicksalsschläge nur immer die anderen treffen und uns selbst das nicht passieren kann! Denken wir nur an die Geschehnisse der letzten Jahre, an Gasexplosionen und Bränden in Häusern, Zugunglücke, Tunnelbrände, Terroranschläge. In unserer heutigen, sehr mobilen Zeit mit den zahlreichen, auch riskanter werdenden Freizeitmöglichkeiten sind die Unfallrisiken unvergleichlich angestiegen!

Wie ist die Definition eines Unfalls ? Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

In Deutschland ereignen sich jährlich mehr als 8 Millionen Unfälle, 
davon rund 65 % in der Freizeit. Gesetzlich unfallversichert sind wir aber nur als Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einschließlich des Weges zur und von der Arbeitsstelle. Nur dann können wir bei bleibenden körperlichen Schäden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erwarten. Diese leistet Zahlungen aber erst ab 20 % bleibendem Körperschaden. In jedem anderen Fall wird man unter Umständen ein Fall für das Sozialamt mit dramatischen finanziellen Einbußen und einem oft erhöhten materiellen Aufwand für ein Leben als körperlich Behinderter. Im gesamten Freizeitbereich sind wir also nicht gegen diese Risiken versichert, Hausfrauen und Kinder (außer während des Kita- oder Schulaufenthaltes) haben keinen Schutz gegen die finanziellen Folgen von Unfällen.

Hier geht es zur Homepage der gesetzlichen Unfallversicherung bei den Berufsgenossenschaften

Eine private Unfallversicherung hat folgende Funktionen:

  • weltweiter Schutz rund um die Uhr, damit Absicherung des gesamten Freizeitbereiches, der Hausfrauen, Kinder und Senioren
  • bei Arbeitsunfällen werden die Versicherungssummen ausgezahlt zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung des Arbeitgebers
  • Ausgleich von finanziellen Aufwendungen bei Krankenhausaufenthalten, Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren
  • Umbaukosten für Wohnung und/oder Fahrzeug oder Neuerwerb von diesen
  • Ausgleich von Einkommensverlusten
  • Sicherung von Eigentum und Sparguthaben, welche sonst herangezogen werden müssten
  • langfristige Unterhaltssicherung
  • Erhalt der Lebensqualität

WICHTIG !

Selbständige haben keine Lohnfortzahlung und wären nur auf Antrag freiwillig und dann nur während der Arbeitszeit gesetzlich unfallversichert!

Familien kann der oft einzige oder hauptsächliche Ernährer ausfallen. Die Existenz der Familie ist gefährdet, die Ausbildung und Zukunft der Kinder fraglich ! Kinder können zum Pflegefall werden mit dem entsprechend hohen Aufwand. Pflegekräfte müssen bezahlt werden oder Vater bzw. Mutter müssen aufhören zu arbeiten ! Singles haben oft niemanden, der "in die Bresche springen" kann mit seinem Einkommen, sie sind meist auf sich allein gestellt und abhängig von ihrer Arbeitskraft!

Hausfrauen leisten eine wichtige Arbeit für die Erziehung und Betreuung der Kinder und ermöglichen mit dieser Arbeit dem Partner die Erwerbstätigkeit. Fallen sie einem Unfall zum Opfer, schlägt sich das auch nieder auf die Erwerbsmöglichkeit des Partners. Hausfrauen sind nirgends gegen Unfallfolgen versichert!

Diese Risiken zeigen deutlich, dass es hier nicht um Kleinigkeiten geht. Vollinvaliditätssummen von 25.000 € oder 
50.000 € sind zwar besser als gar nichts, aber völlig unzureichend. Die Invaliditätssummen müssen so gewählt werden, dass eine dauernde Existenzsicherung gewährleistet ist.

Zur Verdeutlichung folgende Zahlen: Sie würden im Fall einer Invalidität durch Freizeitunfall (keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung !) einen schwer wiegenden Einkommensverlust erleiden. Sie wissen, dass Sie dann nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beanspruchen können, die zum Beispiel folgendes zahlt:

 

Monatliches Bruttogehalt

2.500 €

volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie gar nicht mehr oder maximal noch unter drei Stunden täglich in irgendeiner Tätigkeit arbeiten können

837 €

halbe Erwerbsminderungsrente, wenn Sie noch drei bis unter sechs Stunden täglich in irgendeiner Tätigkeit arbeiten können

419 €

Stellen Sie diese Renten ins Verhältnis zu Ihren Lebenshaltungskosten und Sie werden die Notwendigkeit privater Absicherung leicht erkennen!Ein solcher privater Unfallvertrag muss nicht so teuer sein, wie Sie vielleicht befürchten. Zwischen den einzelnen Gesellschaften gibt es hier ganz erhebliche Beitragsunterschiede! Der Beitrag richtet sich vor allem nach der Art der beruflichen Tätigkeit, nach besonders gefährlichen Berufen oder Hobbys. Die stets unfallgefährdeten Kinder können Sie sehr preiswert versichern. Bereits ab 5 € Monatsbeitrag können Sie ein Kind bis zu 500.000 € versichern.

Zusätzlich lassen sich in einen Unfallvertrag folgende Leistungen einschließen:

  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
  • Bergungskosten
  • Kosten für kosmetische Operationen
  • Todesfallsumme
  • Übergangsleistung
  • Kurkostenbeihilfe
  • Monatsrente ab einem bestimmten Grad der Invalidität

Ob diese Einschlüsse sinnvoll sind, müssen Sie selbst nach Ihrem Bedarf entscheiden. Ein Krankenhaustagegeld gehört sicher nicht zu den lebenswichtigen Dingen ebenso wie die Kosten für die kosmetischen Operationen. Ein Krankentagegeld lässt sich besser versichern über einen separaten Vertrag. Es ist dann nicht auf den Krankenhausaufenthalt und auf den Unfall als Ursache beschränkt, sondern wird gezahlt für jeden Tag einer Krankheit ab einer vereinbarten Dauer der Erkrankung. Das Todesfallrisiko lässt sich besser durch eine Risikolebensversicherung absichern, zumal diese auch bei Tod durch Krankheit oder jede andere Ursache zahlt (auch bei Selbstmord, wenn der Vertrag wenigstens drei Jahre bestand).

Vergessen Sie also nicht, was bei vielen Versicherten immer wieder zu Fragen führt:

  • Jede Leistung aus einem Unfallvertrag muss einen Unfall als Ursache haben.
  • Kapitalzahlungen gibt es nur bei dauernden Beeinträchtigungen aufgrund eines Unfalls je nach dem prozentualen Grad der ärztlich festgestellten Invalidität (im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bereits ab dem ersten Prozent).
  • Für die absehbare und dann tatsächlich erfolgte Ausheilung eines Knochenbruches gibt es z B. keine Leistung.
  • Zur idealen Absicherung gehören neben einer Unfallversicherung immer auch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die auch bei krankheitsbedingter Invalidität zahlen. Sie ist immer die bessere Wahl.