Lothar Hillert - Versicherungsmakler
...weil Versicherungen Vertrauenssachen sind

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KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG

Private Krankenvollversicherung

Wer darf sich überhaupt privat krankenversichern?

  • Beamte
  • Selbständige und Freiberufler
  • Studenten, wenn Sie das 14. Fachsemester bzw. das 30. Lebensjahr überschritten haben
  • Arbeitnehmer, die ein regelmäßiges jährliches Bruttogehalt von mindestens 69.300 € haben (Krankenversicherungspflichtgrenze 2024)

Welche Unterschiede bestehen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV)?

Die gesetzliche Krankenversicherung 

beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Alle Mitglieder leisten gleichermaßen ihre Pflichtbeiträge für die medizinische Versorgung aller Versicherten, also auch der Rentner, chronisch Kranken, Behinderten, dauernd Behandlungsbedürftigen. Reichen die Finanzen der Krankenkassen nicht mehr, kann und darf der Staat per Gesetzeskraft eingreifen, den Beitragssatz erhöhen oder die Leistungen einschränken. Die Krankenkasseist Vertragspartner des Arztes und bezahlt dessen Rechnungen. Alle Versicherten erhalten die gleichen Leistungen. Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen werden in der Regel beitragsfrei mitversichert. Wer zu den oben genannten Personen zählt, sich also privat versichern könnte, und dennoch in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied ist, wird als "freiwilliges Mitglied" bezeichnet, da er nicht wie alle anderen der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegt.

Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Als gesetzliche Versicherung müssen die Krankenkassen jeden der Versicherungspflicht unterliegenden Antragsteller aufnehmen, es sei denn, er war bisher privat versichert und hat das Alter 55 erreicht. 

Beiträge müssen vom gesamten Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden (für den Einkommensteil darüber wird kein Beitrag erhoben). Herangezogen werden dazu auch 13. Gehälter, Weihnachts- und Urlaubsgeld, bei Selbständigen das gesamte Einkommen. Das kann also bei Besserverdienenden einen Jahresbeitrag für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung von fast 12.000 € ausmachen.

Beitragsbemessungsgrenze für 2024 ist 62.100 € Jahresarbeitsentgelt bzw. 5.175 € im Monat. 

Krankenversicherungsschutz besteht nur in den Ländern der europäischen Union und in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Für alle anderen Länder müssen Sie sich über einen privaten Auslandsreisekrankenvertrag absichern. 

Die private Krankenversicherung 
beruht auf dem Individualprinzip. Der Versicherte wird nach seinem Eintrittsalter und seinem Gesundheitszustand eingestuft und erhält seinen praktisch individuellen Beitrag. Dieser richtet sich auch nach den persönlichen Wünschen des Versicherten, in welcher Weise und welcher Höhe er Versicherungsschutz wählt. Nur die PKV bietet einen Versicherungsschutz in "Baukastenform". Der Versicherte entscheidet selbst, was er wünscht. Hat er den Wunsch, nur größere Krankheiten abzusichern und Behandlungsrechnungen bis zu mehreren Hundert oder einige Tausend Euro im Jahr selbst zu bezahlen, dann bezahlt er auch nur einen entsprechend geringen Monatsbeitrag für die PKV. Will er einen luxuriösen Schutz ohne Selbstbeteiligung, dann bezahlt er dafür einen entsprechend hohen Beitrag. Sie entscheiden selbst, wie viel Prozent Erstattung für Zahnersatz Sie wünschen, welches Krankenhauszimmer Sie haben möchten und ob Sie auf Chefarztbehandlung Wert legen. Sie bestimmen, ab wann Sie Krankentagegeld in welcher Höhe wünschen - bis zur Höhe Ihres üblichen Nettoverdienstes.

Chronisch Kranke haben kaum eine Chance, versichert zu werden bzw. müssen einen individuellen Risikozuschlag bezahlen. Die PKV ist ein privater Vertrag, der nicht ohne Zustimmung des Versicherten geändert werden darf. Der Staat hat keine Eingriffsmöglichkeit in Form von Leistungseinschränkungen oder Beitragserhöhungen. Der Versicherte ist Vertragspartner des Arztes und erhält daher dessen Rechnungen, die er an die Krankenversicherung zur Erstattung weiterreicht. Durch die oben beschriebene "Risikoauslese" können die Beiträge niedriger kalkuliert werden als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn praktisch sind alle Neuzugänge bei den privaten Versicherern erst mal gesund und zumeist auch jüngeren Lebensalters.

Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern kennt die PKV nicht. Für jeden Versicherten, also auch die Kinder, ist ein Beitrag nötig. 

Der Beitrag ist völlig unabhängig vom Einkommen! 13. Gehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und sonstige Einkünfte werden nicht einbezogen.

Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber den gewohnten 50%igen Zuschuss auch zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung 
(für 2024 maximal 421,76 € pro Monat für die Krankenversicherung und 87,98 € für die Pflegepflichtversicherung). Arbeitnehmer zahlen also effektiv nur den halben Beitrag.

Die private Krankenversicherung ist für alle, die die Möglichkeit dazu besitzen, eine gute Möglichkeit, individueller und oft besser versichert zu sein. Dennoch gibt es bei kaum einer anderen Versicherungsart so viele Bedenken und Vorbehalte wie eben bei der PKV. Sie beruhen oft auf falschen Informationen. Deshalb hier unsere Argumente auf einige dieser Vorbehalte, wie sie uns in der täglichen Praxis begegnen:

  • Was ist, wenn ich während der Vertragszeit schwer und chronisch erkranke? Wird der Versicherer dann den Vertrag kündigen? 

    Wie bei anderen Versicherungen, z.B. den Lebensversicherungen, ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entscheidend. Schließlich dienen Versicherungen dazu, um sich zu schützen gegen kommende, jetzt noch nicht aktuelle Ereignisse. Deshalb auch sollten Versicherungen frühzeitig abgeschlossen werden, bevor eine Erkrankung die Annahme vielleicht unmöglich macht. Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er erfährt, dass der Versicherte bei Antragstellung seine gesetzliche vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat. Auf dem Antrag muss jeder die Gesundheitsfragen gewissenhaft beantworten und darf keine Vorerkrankung verschweigen oder gering schätzen. Ist man diesen Pflichten gewissenhaft nachgekommen, kann kein Versicherer einen Vertrag wegen einer schweren Erkrankung kündigen. Nur der Versicherte selbst kann den Vertrag kündigen, wenn er sich woanders versichern möchte.  

  • Ich komme wahrscheinlich nie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück und muss immer privat versichert bleiben! 

    Das Gesetz regelt ganz eindeutig, dass man unter bestimmten Umständen nicht nur wieder gesetzlich versichert werden kann, sondern sich sogar wieder gesetzlich versichern muss! Der Selbständige oder Freiberufler, der sein Gewerbe abmeldet und dann Arbeitnehmer oder arbeitslos wird, fällt sofort unter die Pflichtversicherung und muss sich gesetzlich versichern. Mit dem Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses als Arbeitnehmer wird der Vertrag über eine private Krankenversicherung sofort aufgehoben. Der bisher hoch verdienende Angestellte, der nun auf Dauer ein geringeres Einkommen (unter 69.300 € Jahreseinkommen) hat, fällt unter die Pflichtversicherung und muss sich gesetzlich versichern. Im Jahr 1999 allerdings hat der Gesetzgeber beschlossen, die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für über 55jährige Personen unmöglich zu machen. Personen ab 55 Jahre können also nicht mehr in die Gesetzliche Kasse zurück kehren, auch wenn sie als bisher Selbständige Arbeitnehmer werden oder wenn ein Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient.
  • Ich muss die Arztrechnungen sofort bezahlen, also verauslagen, und bekomme das Geld erst später erstattet! 

    Im Krankenhaus, wo es um höhere Beträge geht, rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihrem Versicherer ab. Sie müssen also nichts vorleisten. Dazu dient auch eine Chipkarte, die Sie von Ihrem Versicherer bei Vertragsbeginn erhalten. Die ambulanten Arztrechnungen können Sie sofort an Ihren Versicherer weiterleiten. Dieser prüft nicht, ob diese Rechnungen bezahlt werden, sondern erstattet den Betrag nach dem Tarif. In der Regel wird der Betrag also an Sie überwiesen, noch bevor die Rechnung des Arztes fällig ist. Eine Vorleistung Ihrerseits findet also praktisch meist nicht statt.
  • Die Beiträge im Alter sind zu hoch! 

    Auch die Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen im Laufe der Jahre. Das geschieht nicht willkürlich, sondern gemäß den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und der steigenden Lebenserwartung. Die Beiträge steigen auch nicht pauschal, nur weil der Versicherte älter geworden ist. Auch die gesetzlichen Krankenkassen sind von der steigenden Lebenserwartung und steigenden Kosten betroffen und fangen das über höhere Beitragssätze oder manchmal über Leistungskürzungen auf. Die privaten Krankenversicherer bilden aus den Beiträgen finanzielle Reserven (Altersückstellungen) für eine Beitragsentlastung im Alter. Der Gesetzgeber hat zudem 1999 beschlossen, dass für alle Neuverträge ein 10%iger gesetzlicher Zuschlag auf den Beitrag zur privaten Krankenversicherung erhoben wird. Dieser Betrag wird zugunsten des Versicherten angesammelt und dient zur Beitragsstabilität im Rentenalter.
    Dennoch ist nicht zu übersehen, dass die Beiträge im Rentenalter regelmäßig und auch deutlich über den Beiträgen der GKV liegen. Sie sind auch nicht wie bei der GKV durch eine Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, sondern nach oben offen. 
  • Wenn Sie sich für die PKV entscheiden, dann vergessen Sie also nicht: Sie haben über einen privaten Versicherungsschutz über oft Jahrzehnte einen guten Versicherungsschutz gehabt und oft auch noch  eine beträchtliche Einsparung erzielt. Legen Sie einen Teil des Eingesparten frühzeitig z.B. über eine private Rentenversicherung oder einen Investmentfonds an und Sie haben im Alter nicht nur einen Ausgleich für einen eventuell höheren PKV-Beitrag, sondern unter Umständen noch einen Überschuss erreicht.
    Die privaten Krankenversicherungen sind in jedem einzelnen Fall sehr beratungsintensive Produkte und der Markt ist ständig in Bewegung. Ein ausführliches Angebot, besser noch ein persönliches Beratungsgespräch, ist hier nötiger als in den meisten anderen Versicherungssparten.

    Private Krankenzusatzversicherung (für gesetzlich versicherte Personen)

 

    Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Leistungen im Krankheitsfall durch eine private Krankenzusatzversicherung erhöhen. Durch die einschneidenden Kürzungen im Leistungsbereich der gesetzlichen Kassen ist der Wunsch nach solchen Zusatzversicherungen in den letzten Jahren stark gestiegen. Interessant ist diese Möglichkeit auch für Personen, die sich nicht privat versichern möchten, weil der nicht erwerbstätige Ehepartner und die Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert sind und eine private Krankenvollversicherung dadurch zu teuer sein würde. Auf höhere Leistungen muss also der gesetzlich Krankenversicherte nicht zwangsläufig verzichten! Folgende Zusatzversicherungen sind üblich:

 

  • Auslandsreisekrankenversicherung - WICHTIG - 

    Absolut wichtig für jeden! Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei Krankheiten und Unfällen nur in den oben genannten Ländern und nach Regelungen, die denen des Aufenthaltslandes entsprechen. Auf den Restkosten und eventuell notwendigen Rücktransportkosten bleibt der Versicherte sitzen! Kosten von über 15.000 € allein für den Rücktransport sind aus der Praxis bekannt. Diese werden vom gesetzlich Versicherten zurückverlangt, wenn er nicht über eine private Absicherung verfügt! Ein solcher Vertrag ist für wenige Euro im Jahr erhältlich. Ein Jahresvertrag ist preiswerter als die Kurzpolicen für eine Urlaubsreise, wie sie die Reisebüros anbieten. Zudem sind Sie dann das ganze Jahr versichert und müssen sich nicht vor jeder Reise an einen solchen Abschluss erinnern. Über einen solchen Vertrag 
  • erhalten die Versicherten 100 % aller medizinisch notwendigen Leistungen sowie Rücktransport-, Überführungs- und Beerdigungskosten erstattet.
    Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist auch für privat krankenversicherte Personen zu empfehlen.

  • Krankenversicherung für Besucher in Deutschland -WICHTIG- 

    Das oben beschriebene gilt auch in umgekehrter Richtung. Bekommen Sie Besuch aus Ländern außerhalb der europäischen Union, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen unterhält (z.B. osteuropäische Länder), dann haben Sie das Risiko, eine medizinische Behandlung selbst bezahlen zu müssen. Kaum bekannt ist die Tatsache, dass Sie dieses Risiko selbstverständlich auch absichern können. Für einen geringen Beitrag können Sie Ihre Besucher von einem Kurzzeitbesuch bis hin zu einem Jahresaufenthalt versichern. Vergewissern Sie sich also bei jedem Besucher, ob dieser in seinem Herkunftsland selbst vorgesorgt hat. Wenn nicht, dann sorgen Sie hier in Deutschland dafür!

  • Ambulante Zusatztarife 

    Mit einem solchen Tarif können Sie die Leistungen für Zahnersatz, Brillen, Heil- und Hilfsmittel erhöhen (z.B. 30 % Zahnersatz zusätzlich zu der Erstattung der Krankenkasse, 100 bis 200 € für Brillen pro Jahr usw.).
    Über andere Tarife können Sie die Vorteile eines Privatpatienten bei Ihrem Hausarzt, bei Zahn- und Fachärzten erhalten.

  • Stationäre Zusatztarife 

    Oft gewünscht wird diese Versicherung, die dann eintritt, wenn es wirklich akut wird - nämlich bei einem Krankenhausaufenthalt, bei Operationen und schweren Erkrankungen. Der Versicherte hat dann Anspruch auf ein Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer mit freier Arztwahl, also auch privatärztliche Behandlung. Verzichtet der Versicherte auf diese Wahlleistungen, dann erhält er zum Ausgleich ein entsprechendes Krankenhaustagegeld.

  • Krankenhaustagegeldversicherung 

    Für jeden Tag eines Krankenhausaufenthaltes erhält der Versicherte den vereinbarten Betrag zwischen 5 bis maximal 100 €. Dieser kann dienen zum Ausgleich eines Verdienstausfalles und zum Abdecken der zusätzlich entstehenden Kosten. Einlieferungstag und Entlassungstag werden einberechnet.

  • Krankentagegeldversicherung 

    Diese Versicherung macht oft mehr Sinn als die Krankenhaustagegeldversicherung, die ja nur bei stationärer Behandlung bezahlt. Der Versicherte erhält hier für jeden Tag einer Krankheit, egal ob mit Krankenhausaufenthalt oder nicht, ab einer vereinbarten Dauer der Erkrankung den vereinbarten Betrag. Für Arbeitnehmer ist das erst ab dem 43. Tag einer Krankheit vereinbar, da bis dahin Lohnfortzahlung besteht. Danach kann er ein Krankentagegeld versichern zum Ausgleich des Verdienstausfalles. Es besteht Bereicherungsverbot! Das versicherte Krankentagegeld darf nicht höher sein als der tatsächliche Verdienstausfall durch die verminderte Zahlung der Krankenkasse. Selbständige können selbst entscheiden, ab welchem Tag einer Krankheit, z.B. ab dem 8., dem 15. Tag usw. sie das Krankentagegeld erhalten wollen. Der Beitrag ist natürlich umso höher, je eher das Krankentagegeld gezahlt werden soll.

  • Pflegezusatzversicherung - WICHTIG -

    Eine weit unterschätzte Versicherung! Die Lebenserwartung in Deutschland steigt immer weiter an, auch durch die Fortschritte in der Medizin. Die Krankenkassen allein sind längst nicht mehr in der Lage, diese Mehrausgaben zu tragen. Der Staat reagierte darauf mit der Einführung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Diese gewährleistet aber nur eine Grundabsicherung! Ab 2017 gibt es statt 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade. Beim höchsten Pflegegrad 5 gibt es Leistungen bei vollstationärer Pflege in Höhe von maximal 2.005  € im Monat. Bei Pflege durch Angehörige gibt es höchstens 901 € monatlich. Das reicht besonders bei einer teilstationären oder gar vollstationären Pflege nicht aus. Für die weitere Versorgung des Pflegebedürftigen wird dessen eigenes Vermögen, aber auch das Vermögen der Verwandten herangezogen. Um das zu verhindern, sollten schon jüngere Menschen für einen geringen Monatsbeitrag dafür sorgen, dass im Fall der Pflegebedürftigkeit zusätzliche Gelder aus einem privaten Vertrag zur Verfügung stehen. Vereinbar sind monatliche Beträge in verschiedenen Höhen bei verschiedenen Pflegegraden.