Lothar Hillert - Versicherungsmakler
...weil Versicherungen Vertrauenssachen sind


PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Weshalb gehört die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt ?

Im BGB ist im § 823 folgendes geregelt:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Wie wir sehen, ist eine finanzielle Begrenzung nicht vorgesehen. Wir alle haften also bei einem durch uns schuldhaft verursachten Schaden in praktisch unbegrenzter Höhe mit dem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen. Dazu können das jetzige und künftige Einkommen, Kapitaleinkünfte, Immobilienbesitz, Erbschaften, sogar Lottogewinne herangezogen werden. Ein größerer Schaden kann also unsere gesamte materielle Existenz auf Dauer gefährden. Neben der Verschuldenshaftung bei selbst verschuldeten Schäden gibt es die Gefährdungshaftung. Das heißt, dass wir allein schon durch den Besitz z.B. eines Öltankes oder eines Hundes haften, auch wenn uns bei einem Schaden keine unmittelbare Schuld trifft.

Niemand ist sicher, keine Schäden zu verursachen als Privatperson, Radfahrer, Fußgänger, als Aufsichtspflichtiger von Minderjährigen, als verkehrssicherungspflichtiger Eigenheimbewohner (Streupflicht !), als Mieter. Wir alle kennen die Beispiele des geplatzten Wasserschlauches der Waschmaschine, den Briefträger beißenden Hund, die Scheiben zerbrechenden Kinder, den losen Dachziegel, der auf das geparkte Auto fällt. Es gibt aber weitaus größere und damit existenziell bedrohlichere Schäden als diese, z.B. einen versehentlich ausgelösten Wohnungsbrand mit größeren Sach- oder gar Personenschäden.

Wenn wir von einer Forderung nach Schadensersatz betroffen sind, erfüllt die Haftpflichtversicherung folgende Funktionen:

  1. Prüfung
    Haftet der Versicherte tatsächlich und auf welcher gesetzlicher Grundlage ? Sind die Ansprüche von der Sache her und in der Höhe gerechtfertigt?
  2. Abwehr
    Abwehr unberechtigter Ansprüche. Liegt keine Haftung des Versicherten vor, wehrt der Versicherer die Forderung auch über alle juristischen Instanzen ab und trägt dafür die Kosten, wirkt hier also wie eine Rechtsschutzversicherung.
  3. Schadensregulierung
    Befriedigung berechtigter Ansprüche. Bei festgestellter Haftung des Versicherten übernimmt der Versicherer die Schadenszahlungen im Rahmen der vereinbarten Bedingungen und bis zur Höhe der Versicherungssummen.

Ich empfehle Deckungssummen von mindestens 5 Millionen € für Personen- und Sachschäden, nicht zu vergessen den Einschluss von Mietsachschäden für verursachte Schäden an gemieteten Räumen und Wohnungen. Seit einiger Zeit gibt es auch den sinnvollen Einschluss einer Forderungsausfalldeckung. Wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt und derjenige ist finanziell nicht in der Lage den Schaden zu ersetzen und er hat keine Privathaftpflichtversicherung, dann würden Sie leer ausgehen und alle Folgen allein tragen. Die Forderungsausfalldeckung würde Sie dann aus Ihrem eigenen Vertrag entschädigen. Sie werden also so gestellt, als hätte der Schadensverursacher Ihren Versicherungsvertrag.  

Heute sind auch Schäden an geliehenen, gemieteten Sachen
einschließbar, sowie Gefälligkeitsschäden (Hilfe von Freunden während Umzug oder Renovierung). 

Für Privatpersonen sind folgende Versicherungen üblich:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (Öltanks)

Hier ein Video mit anschaulichen Schadenbeispielen zu einem der besten Tarife auf dem Markt: