Lothar Hillert - Versicherungsmakler
...weil Versicherungen Vertrauenssachen sind


HAUSRATVERSICHERUNG

Wozu brauche ich eine Hausratversicherung und wogegen bin ich dann versichert? 

Die Hausratversicherung ist nötig zur Absicherung des privaten Eigentums gegen die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub. Nach einem solchen Schaden werden Sie entschädigt und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der zerstörten Gegenstände oder in Höhe der Reparaturkosten. Die Entschädigung richtet sich also nicht nach dem früher bezahlten Preis, sondern nach den jetzt geltenden Preisen. Es lässt sich zusätzlich vereinbaren eine erweiterte Elementarschadendeckung. Dann ist das Eigentum auch gegen Gefahren wie Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben versichert. Oft wird an dem Sinn einer Hausratversicherung gezweifelt, wenn man nur alte Gegenstände in der Wohnung hat, die also relativ wertlos erscheinen. Wichtig ist hierbei zu wissen: man erhält immer den Neuwert nach heute gültigen Preisen für Gegenstände gleicher Art und Güte!

Versichert sind außerdem zusätzliche Kosten nach einem Versicherungsfall wie Aufräumungs-, Transport-, Lager-, Schlossänderungs-, Schadensminderungs-, Hotel- und Unterbringungskosten (bis 100 Tage und max. 1 % der Versicherungssumme pro Tag). Es ist also nicht nur der persönliche Hausrat versichert, sondern die oft erheblichen Zusatzkosten nach einem Schadensfall!

Oft nicht bekannt ist dagegen, dass in jeder Hausratversicherung eine "Außenversicherung" enthalten ist. Meist bis 10 % der Versicherungssumme sind die persönlichen Gegenstände bei einem Raub auf der Straße, einem Brand an einem beliebigen Ort, einem Einbruch in das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung, während der Arbeit am Arbeitsplatz, während eines Besuches, in der Studentenwohnung und der Kaserne gegen die o.g. Gefahren versichert. Einfacher Diebstahl wie Taschendiebstahl ist nicht versichert.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Versicherungssummen zu wählen und damit die Höhe des Beitrages zu bestimmen.

Versicherung nach Wohnfläche

Sie versichern sich nach der Größe der Wohnfläche mit 650 € pro Quadratmeter und sind damit im Schadensfall auf der sicheren Seite. Der Versicherer prüft nicht, ob eventuell Unterversicherung bestand und nach einem Schaden nur eine Teilentschädigung erfolgt. Die Versicherungssumme enthält dann in aller Regel genug Spielraum, um auch die o.g. mitversicherten Kosten zu decke

Versicherung nach einer festgelegten Summe

Sie versichern sich über beispielsweise 20.000 €, weil Sie wissen, dass Ihr Hausrat diesen Gesamtwert nicht übersteigt. Ihre Wohnfläche beträgt 80 m². Bei Versicherung nach Wohnfläche hätten Sie eine Versicherungssumme von 52.000 € mit dem entsprechend höheren Beitrag. Das ist richtig und möglich, wenn der Gesamtwert tatsächlich die gewählte Versicherungssumme, in diesem Beispiel 20.000 €, nicht übersteigt. Ist das doch der Fall, wird der Versicherer nach einem Schaden zu recht feststellen, dass Sie mehr Werte in der Wohnung hatten, mehr Beitrag hätten zahlen müssen, nur einen gewissen Prozentsatz tatsächlich versicherten und bezahlten und er wird demnach auch nur diesen Prozentsatz entschädigen. Sie erhalten dann also keine volle Entschädigung des Schadens. Legen Sie also eine richtige Summe zugrunde und rechnen Sie eine wenigstens 10%ige Sicherheitsreserve hinzu. Bei größeren Neuanschaffungen vergessen Sie nicht, die Versicherungssumme zu erhöhen.

Denken Sie in jedem Fall daran, dass die maximale Entschädigungssumme für einen Totalschaden die Versicherungssumme plus 10% ist!

Die Beiträge richten sich nach dem Wohnort. Die Versicherer führen Statistiken über Schadenshäufigkeiten. Einbruchdiebstähle sind eben in Berlin oder Hamburg weitaus häufiger als in Dörfern der Lüneburger Heide. Einfluss hat auch die Bauart des Gebäudes. Der Hausrat in einem massiven Mehrfamilienhaus ist einem geringeren Feuerrisiko ausgesetzt als in einem schilfgedeckten Haus. Ein nur gelegentlich bewohntes Wochenendhaus hat ein erheblich größeres Einbruchsrisiko als ein ständig bewohntes Haus.

Mögliche Zusatzvereinbarungen:

  • Glasversicherung (rechtlich selbständiger Vertrag)
  • Fahrräder gegen Diebstahl
  • Überspannungsschäden an elektronischen Geräten z.B. durch Blitzschlag
  • Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien

 

Einige Tipps:

Glasversicherungen in Altbauten mit einfacher Verglasung sind sicher nicht unbedingt nötig. Eher schon bei teureren Mehrscheibenverglasungen vor allem in Erdgeschosswohnungen oder in anderen gefährdeten Lagen. Allerdings hat die Glasversicherung als eine von ganz wenigen Versicherungen eine Allgefahrendeckung. Jeder Schaden außer Vorsatz ist versichert, auch der selbst verursachte am eigenen Glas.

Fahrräder und andere Gegenstände im eigenen, verschlossenen Keller gehören zum Hausrat. Wird in den Keller eingebrochen, werden die gestohlenen Gegenstände ersetzt, auch das Fahrrad und auch wenn keine Fahrradversicherung existierte.

Überspannungsschäden lassen sich auch durch im Elektrohandel erhältliche Überspannungsfilter vermeiden. Diese Schutzvorrichtung in Form eines Steckers wird in die Steckdose gesteckt und dann wird die hochwertige Elektronik angeschlossen. Das verhindert auch Datenverlust bei EDV-Anlagen.

Denken Sie daran, dass bei einem Brand über die Hausratversicherung nur Ihr Eigentum versichert ist, nicht Ihre noch wichtigere Gesundheit und Ihr Leben. In anderen Ländern längst üblich oder sogar vorgeschrieben sind Rauchmelder. Diese sind in Sicherheitsfachgeschäften erhältlich und batteriebetrieben einfach an die Decke zu montieren. Die meisten Brandopfer ersticken, bevor die Flammen einwirken.

Wenn Sie die Wohnung für längere Zeit verlassen, müssen alle vorhandenen Sicherungen betätigt sein. Bei einer nur zugezogenen Wohnungstür wird der Versicherer nach einem Einbruchschaden die Regulierung verweigern. Angekippte Fenster sind wie offene Fenster anzusehen (Erdgeschosswohnungen!), für Einbrecher leicht zu öffnen. Auch hier wird es Probleme geben bei der Regulierung durch den Versicherer. Beachten Sie, ob Einbrecher über benachbarte Balkone oder bei oben gelegenen Wohnungen über das Dacheinsteigen können. Dann sollten Sie auch bei höhergelegenen Wohnungen alle Fenster bei Abwesenheit schließen. Haben Sie Alarmanlagen, abschließbare Fenster- und Türgriffe, dann müssen diese bei längerer Abwesenheit auch eingeschaltet, benutzt werden. Die Einbrüche in Wohnungen und Geschäfte nehmen in den letzten Jahren ständig zu. Eigene zusätzliche Sicherungsmaßnahmen sind sehr zu empfehlen. 

Bei Bauarbeiten am Haus, z.B. Gerüste an der Fassade (erhöhtes Einbruchrisiko!), ist dem Versicherer der Beginn und das Ende dieser Gefahrerhöhung unverzüglich mitzuteilen. In der Regel wird er ohne Mehrbeitrag diese Gefahrerhöhung mitversichern. Zu melden ist unbedingt, wenn eine ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist.

Während eines Umzuges ist der Hausrat für zwei Monate in der alten wie der neuen Wohnung versichert. Danach nur noch in der neuen Wohnung.

Ärgern Sie sich nicht, wenn der Beitrag zu Ihrer Hausratversicherung hin und wieder erhöht wird. Die Versicherer legen diese Erhöhungen nicht willkürlich, sondern nach dem statistischen Preisindex fest. Sie wollen nach einem Schaden ja schließlich nicht nach längst veralteten, sondern nach den jetzt geltenden Preisen entschädigt werden.