Lothar Hillert - Versicherungsmakler
...weil Versicherungen Vertrauenssachen sind

Welche Formen der Lebensversicherung gibt es?

Im wesentlichen gibt es zwei verschiedene Arten von Lebensversicherungen:

 

  • Risikolebensversicherung 

    Das ist eine reine Risikoabsicherung für den Todesfall. Das heißt, es gibt keinen Sparvorgang, keine Ablaufleistung im Erlebensfall sondern nur eine Summe für den Fall des Todes während der Vertragslaufzeit. Der Vorteil sind hohe Versicherungssummen bei sehr wenig Beitrag. Sehr interessant ist diese Variante deshalb für junge Familien mit noch wenig finanziellen Reserven und einem Hauptverdiener, dessen Tod die materielle Existenz der Familie gefährden könnte. Möglich ist eine Vertragsgestaltung auf zwei verbundene Leben. In diesem Fall gibt es die Summe einmal bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person. Der Beitrag ist noch günstiger als bei zwei separaten Verträgen. Die Partner haben sich gegenseitig abgesichert für den schlimmsten Fall. Das müssen nicht nur Ehepartner, sondern können auch Geschäftspartner sein. Im Falle des Ablebens eines Geschäftspartners kann der andere in Bedrängnis geraten, wenn Hinterbliebene des Verstorbenen ihren Erbteil an der Firma einfordern. Dieser Teil kann dann aus der Versicherungssumme bestritten werden und die Existenz der Firma ist nicht gefährdet.
    Weit verbreitet ist die Risikolebensversicherung bei Finanzierungen, Darlehen, Hausbau usw. Der Kreditgeber wird immer verlangen, dass er seine Mittel zurückerhält auch im Falle des Ablebens des Kreditnehmers. Der Vertrag kann deshalb gewählt werden mit sinkender Versicherungssumme, was den Beitrag nochmals senkt. Die Versicherungssumme ist also immer nur noch so hoch wie es die Restschuld ist. Je nach Bedarf und Zweck der Absicherung können fallende, steigende, konstante und viele andere Varianten des Verlaufes der Todesfallsummen gewählt werden.
    Wie preiswert eine solche Versicherung sein kann, soll folgendes Beispiel zeigen: 

    ein 20jähriger Mann kann sich für 10 Jahre über 250.000 € lebensversichern für weniger als 20 € Monatsbeitrag.
    Die Risikolebensversicherung wird meist nur über einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen und stellt ein sehr vernünftiges Instrument dar zur Absicherung der verschiedensten Verpflichtungen und Risiken.

  • Kapitallebensversicherung 

    Bei den Kapitalversicherungen gibt es neben der Summe für den Todesfall auch eine Summe für den Fall des Erlebens des Vertragsablaufes. Durch diesen Sparvorgang sind die Beiträge natürlich entschieden höher als bei der Risikoversicherung. Diese Versicherungsform dient also mehreren Zielen: einmal der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall und zum anderen dem Aufbau eines Kapitales für das Alter. 

Die Verträge können mit einer Dynamik/Anpassung vereinbart werden. Beitrag und Leistung steigen dann jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz an und werden dadurch der Inflation und den steigenden Lebensansprüchen angepasst. Diese Dynamik ist wie immer keine Pflicht. Der Versicherte wird jedes Jahr angeschrieben und kann der Erhöhung widersprechen. Lehnt er dreimal in Folge ab, erlischt die Dynamik.

Versicherungsnehmer, versicherte Person, Beitragszahler, Bezugsberechtigter im Erlebensfall und Bezugsberechtigter im Todesfall können jeweils ganz verschiedene Personen sein. Hier sind fast alle Vertragskonstellationen möglich. So könnten Großeltern ihrem Enkel die spätere Ausbildung finanzieren, wenn sie in eine Ausbildungsversicherung einzahlen, in der der Vater die versicherte Person und der Versicherungsnehmer ist. Bezugsberechtigt ist der Enkel.

Die Kapitallebensversicherung ist eine wichtige Form der Risikoabsicherung und zugleich der Altersversorgung. Sicher gibt es rein von der Rendite her bessere Anlageformen. Wer nur sparen will, ist mit einer Lebensversicherung sicher nicht gut beraten. Wer aber die Familie, sein eigenes Risiko der Berufsunfähigkeit absichern und dennoch, z.B. ohne weitere Beitragszahlung, seine Ablaufleistung garantiert haben will, der kann sich eine Kapitallebensversicherung überlegen. Das gewährleisten nun mal Aktien, Fonds und Banksparpläne nicht. Die Einzahlungen in diese Anlagenformen werden meist sofort eingestellt, sobald durch einen Krankheits- oder Todesfall ein Verdiener ganz oder teilweise ausfällt.

Wer einen Teil der Altersvorsorge über einen Lebensversicherungsvertrag gewährleisten will, sollte zuerst seinen tatsächlichen Bedarf, seine Versorgungslücke, ermitteln. Dazu können die Angaben auf der Seite "Rentenversicherungen" dienen.