Lothar Hillert - Versicherungsmakler
...weil Versicherungen Vertrauenssachen sind

Sehen Sie hier ein Video, welches die Probleme der gesetzlichen Rentenversorgung und die Notwendigkeit eigener Vorsorge sehr anschaulich erklärt: 







RENTENVERSICHERUNG

Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung und welche Altersrente habe ich zu erwarten?

Grundlage für das deutsche Rentensystem ist der "Generationenvertrag". Die jeweilig berufstätige Generation finanziert durch ihre Beitragszahlungen die Renten der älteren Generation. Durch sinkende Geburtenzahlen, durch die höhere Lebenserwartung und durch hohe Arbeitslosigkeit ist dieser Generationenvertrag allerdings in Gefahr geraten. Immer weniger Beitragszahler müssen die Rente von immer mehr Rentenempfängern finanzieren. Die Folgen waren verschiedene Einschnitte und Kürzungen, die der Gesetzgeber vornahm. Vor allem aber die Erhöhung der Regelaltersrente auf das Alter 67. Wer früher in Rente gehen will, muss erhebliche Kürzungen in Kauf nehmen (lebenslang 0,3 % Abzug pro Monat früheren Rentenbeginns). Schon heute reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard einigermaßen aufrechtzuerhalten. Sie kann nur noch eine Grundversorgung darstellen. Die konkrete Berechnung der Renten ist ein komplizierter Vorgang, da der gesamte Zeitraum des berufstätigen Lebens herangezogen wird. Sie erhalten dazu jedes Jahr eine wichtige Information der staatlichen Rentenversicherung.  Wir können uns aber folgende Regel merken, um eine nur ungefähre Vorstellung von den zu erwartenden Renten zu bekommen:

  • Altersrente mit 67 Jahren = ca. 48 % vom Bruttoverdienst mit sinkender Tendenz durch die Langlebigkeit (Nachhaltigkeitsfaktor)
  • Um die Lebensqualität halten zu können, sollten bei einem Rentenbezug insgesamt ca. 70 % des Bruttoverdienstes zur Verfügung stehen. Die ideale Versorgung sieht folgendermaßen aus:

ca. 50 % aus der gesetzlichen Altersrentenversorgung 
+ 10 % betriebliche Rente 
+ 10 % private Vorsorge

Sinkt eines dieser 3 Teile, muss ein anderes erhöht werden. Z. B. werden die betrieblichen Rentenzusagen immer seltener, die private Vorsorge muss also entsprechend erhöht werden.

Besserverdienende müssen die Beitragsbemessungsgrenze beachten! Nur bis zu dieser Grenze werden die Beiträge entrichtet. Für den darüber liegenden Einkommensanteil werden keine Beiträge bezahlt und damit auch keine Rentenansprüche erworben. Die Versorgungslücke wird hier also besonders groß ausfallen. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für 2024 : 

7.450 € im Monat (89.400 € Jahresbruttoverdienst) 

Selbständige sind nicht pflichtversichert. Sie können frei entscheiden, wie und in welcher Form sie ihre Altersversorgung planen. Sie können freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Mehrheit hat jedoch erkannt, dass private Verträge flexibler und rentabler sind.

Welches Kapital brauche ich, um meine Versorgungslücke im Alter zu schließen?

Gemäß der oben genannten Rentenerwartung können Sie leicht errechnen, in etwa welcher Betrag Ihnen bei der Altersrente fehlen wird. Teilen Sie die jährliche Lücke durch den zu erwartenden Zinssatz, multiplizieren Sie das Ergebnis mit 100 und Sie erhalten den Kapitalbetrag, der es Ihnen ohne Kapitalverzehr, allein durch die Zinsen oder die Rendite, Wertentwicklung ermöglicht, diese Lücke zu schließen.

Monatsbrutto: 2.000 €,

Rentenziel: 70 % davon = 1.400 €,
gesetzliche Altersrente ca. 45 % = 900 €, 
Lücke demnach 500 €, 
Jahreslücke = 6.000 : 2 (% Wertentwicklung) x 100 = 300.000 €.

Dieses Kapital würde gewährleisten, dass die Versorgungslücke durch den Zinsertrag geschlossen werden kann, ohne das Kapital aufzubrauchen. Ein privater Vertrag müsste also diese Ablaufleistung haben.

Was kann eine private Rentenversicherung leisten?

Eine private Rentenversicherung dient vorrangig dem Aufbau der eigenen Altersversorgung. Eine Hinterbliebenenabsicherung für den Todesfall steht hier nicht im Vordergrund. Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung steht in der Regel keine Todesfallsumme zur Verfügung. Bei Tod werden lediglich die eingezahlten Beiträge zurückerstattet.

Aufgeschobene Rente

Die deutschen Versicherungsgesellschaften bieten private Rentenversicherungsverträge an, die sehr flexibel in der Gestaltung sind. Sie selbst entscheiden, wie hoch der Monatsbeitrag ist, wie hoch demnach die zu erwartende private Rente sein wird und ab welchem Alter Sie diese erhalten möchten. Die Rente wird zusätzlich zu der gesetzlichen Rente gezahlt und nicht mit dieser verrechnet. Sie können auch weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zum vereinbarten Zeitpunkt beginnt die lebenslange Rentenzahlung oder Sie wählen die einmalige Kapitalauszahlung. Hier die wichtigsten Gestaltungsmerkmale einessolchen Vertrages:

  • Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung (außer bei "Riester"- und "Rürup"-Renten)
  • In den letzten Jahren vor Vertragsablauf können Sie den vorzeitigen Beginn der Rentenzahlung beantragen (Abrufphase) Das ist eine gute Variante, falls Sie entgegen früherer Erwartungen durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit einen früheren Rentenbeginn benötigen.
  • Bei Rentenwahl bestimmen Sie eine Garantiezeit bis zu 20 Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Rente auf jeden Fall gezahlt, auch wenn der Versicherte während der Rentenzeit stirbt (Empfänger sind dann die berechtigten Hinterbliebenen).
  • Bei Tod vor Vertragsablauf (Rentenbeginn) werden die eingezahlten Beiträge plus Gewinnanteile an die Hinterbliebenen ausgezahlt (Beitragsrückgewähr).

In jedem Fall also sind bei Wahl der Beitragsrückgewähr und einer möglichst langen Rentengarantiezeit die Beiträge nie "umsonst" eingezahlt worden, unabhängig vom Zeitpunkt des Todes des Versicherten!

Einschließen lassen sich zusätzlich:

  • Dynamik oder automatische Anpassung
    Der Beitrag und damit auch die Ablaufleistung steigt jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz. Die Vertrag wird damit der Inflation und den steigenden Lebensansprüchen angepasst. Diese Erhöhung ist jedoch keine Pflicht. Sie werden jedes Jahr angeschrieben, ob Sie diese Erhöhung wünschen oder nicht und können frei entscheiden. Lehnen Sie diese Erhöhung dreimal in Folge ab, erlischt die Anpassung.
  • Eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit mit gleichzeitiger Beitragsbefreiung für den laufenden Vertrag
  • nur Beitragsbefreiung für den laufenden Vertrag

Die private Altersrente ist damit gewährleistet unabhängig von den Erwerbsmöglichkeiten des Versicherten. Ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherungsgesellschaft die Beiträge weiter und die Altersrente gibt es in voller vereinbarter Höhe. Der Versicherte zahlt keinen einzigen Beitrag mehr, solange die Berufsunfähigkeit dauert. Zusätzlich gibt es die Berufsunfähigkeitsrente, soweit und in einer Höhe, wie sie vereinbart wurde.

Sofort beginnende Rente

Eine weniger bekannte Form der privaten Rentenversicherung ist die sofort beginnende Rente. Steht jemandem eine größere Summe zur Verfügung (z.B. Auszahlung aus einer Lebensversicherung, Erbschaft usw.) kann er diese Summe als Einmalbeitrag in einen privaten Rentenvertrag einzahlen und die lebenslange Rentenzahlung setzt sofort ein. Durch die Verzinsung des größeren Einmalbetrages erzielt man eine gute und sichere Rendite. Durch die Festlegung einer Rentengarantiezeit ist gewährleistet, dass der eingezahlte Beitrag auch bei vorzeitigem Tod des Versicherten nicht verloren geht.

Diese Möglichkeit ist auch sehr attraktiv, wenn jemand seine Altersversorgung lieber über Investmentfonds, Aktien usw. aufbaut. Die Fondsanteile oder das Aktienpaket könnten in einer Hochphase der Börse veräußert werden und der Erlös dann in eine sofort beginnende Rentenversicherung eingezahlt werden. Der Vertrag garantiert dann eine sichere, festgelegte Rente fernab der unberechenbaren Hektik des Börsengeschehens.

Generell gilt: je eher mit dieser Vorsorge begonnen wird, desto rentabler und weniger einschneidend für das eigene Budget ist ein solcher Vertrag. Alle 10 Jahre verdoppelt sich der Aufwand, der für eine vergleichbare Versorgung zu zahlen wäre. Bis zum Alter 65 kann sich ein 20jähriger schon mit monatlich 50 € eine attraktive Zusatzrente schaffen, ein 30jähriger müsste dafür schon 100 € aufwenden, ein 40jähriger 200 € und ein 50-jähriger schon ganze 400 €.

Alle Formen der privaten Rentenversicherung gibt es auch fondsgebunden. Die Sparanteile werden in einem oder mehreren Investmentfonds, ganz nach Ihren Wünschen, angelegt. Über die meist lange Laufzeit gesehen, ergibt sich trotz der Börsenschwankungen eine deutlich höhere Rendite als bei den konventionellen Versicherungen, bei denen der Garantiezins ab 2022 bei nur noch 0,25 % liegt.

Vertragsformen, steuerliche Förderungen und staatliche Zuschüsse

Der Staat und Gesetzgeber hat erkannt, dass die gesetzliche Rentenversorgung nicht für einen normalen Lebensunterhalt ausreicht, ja dass vielen Menschen, wenn sie nicht privat vorsorgen, Altersarmut droht. Deshalb hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren eine Reihe von Steuervorteilen und Zuschüssen geschaffen. So müssen Sie die Beiträge für eine private Rentenversicherung nicht aus dem versteuerten Nettoeinkommen bestreiten. Im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung können Sie die Beiträge aus dem unversteuerten Brutto bezahlen und sparen für diese Beträge die Lohnsteuer und die Beiträge für die Kranken- und  Rentenversicherung (auch der Arbeitgeber spart hier ein).

Beispiel: 

Sie zahlen aus dem Brutto 200 € in einen solchen Vertrag, dann fehlen Ihnen am Netto lediglich gut 100 €. Das ergibt schon allein durch diese Konstellation einen Vorteil von 100 % gegenüber einem Vertrag aus dem versteuerten Netto. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen solchen Vertrag. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen dazu die Zustimmung geben und wird das auch tun.

Des weiteren gibt es die so genannte Riester-Rente. Sie erhalten für sich und für jedes Kind jährlich einen Zuschuss vom Staat, der auf Ihren Vertrag eingezahlt wird. Das sind 175 € für den Erwachsenen, 185 € für das Kind (vor 2008 geboren) und 300 € für jedes ab 2008 geborene Kind. Für eine junge Familie mit zwei ab 2008 geborenen Kindern können das also 950 € sein, die jedes Jahr vom Staat auf diesen Vertrag eingezahlt werden. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Summe der gezahlten Eigenbeiträge und der staatlichen Zulagen insgesamt 4 % vom Bruttoeinkommen beträgt. Die Höhe der eigenen Beiträge ist allerdings keine Pflicht. Zahlt man z.B. nur die Hälfte, erhält man auch nur die Hälfte der staatlichen Zulagen. Zusätzlich gibt es Steuervorteile. Durch diese Vorteile kann sich ein Riester-Vertrag für viele lohnen.

Weiter gibt es die so genannte "Rürup-Rente", auch Basis-Rente genannt. Der Beitrag ist zu 100 % steuerlich abzugsfähig bis zu einem Gesamtbetrag von 26.528 € pro Person und Jahr. Eingerechnet müssen hierbei aber auch die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Besonders für Selbstständige und Besserverdienende ist dies ein ganz hervorragendes Instrument, sich eine Altersversorgung zu schaffen, die zum großen Teil aus Steuereinsparungen finanziert wird. Dieser Vertrag ist während der gesamten Ansparphase vor jedem Zugriff geschützt. Kein Insolvenzverwalter, kein Hartz-IV-Amt, aber auch nicht der Versicherungsnehmer selbst kommt an das Guthaben heran, das nicht verpfändet oder beliehen werden kann. Der Vertrag kann nicht vor dem 62. Lebensjahr aufgelöst oder gekündigt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Altersvorsorge wirklich stattfindet und nicht durch andere Eingriffe gefährdet wird. 

Wer also im günstigsten Fall alle diese drei Formen der Rentenvorsorge in Anspruch nimmt, wird merken, dass eine Sicherung des Lebensstandards im Alter nicht nur möglich ist, sondern dass dies unter beachtlicher staatlicher Beteiligung und Förderung erfolgt. Niemand verlangt also von Ihnen, dass Sie Ihre Altersvorsorge aus dem hart erarbeiten und schon durch hohe Sozialabgaben und Steuern geschmälertem Netto bestreiten!