GEBÄUDEVERSICHERUNG
Gegen welche Gefahren bin ich versichert und welche Leistungen erbringt die Gebäudeversicherung im Schadensfall?
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Wohngebäuden und gewerblichen Gebäuden. Als Wohngebäude versichern kann man das Gebäude nur, wenn mindestens 50% der Fläche Wohnzwecken dient. Sind mehr als 50 % der Fläche gewerblich genutzt, muss das Gebäude als gewerblich eingestuft werden mit einem höheren Beitrag, je nach der Art des Gewerbes und einem eventuell höheren Feuerrisiko. Wir gehen nachfolgend auf die Wohngebäude ein.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine sehr wichtige, sehr weit verbreitete und oftmals zwingend notwendige Versicherung. Die meisten Häuser sind mit Finanzierungen errichtet. Das bedeutet, dass jahrelange Abzahlungen geleistet werden müssen und ein größerer oder gar ein Totalschaden den wirtschaftlichen Ruin des Besitzers bedeuten kann. Kein Kreditgeber setzt sich einem solchen Risiko aus. Daher verlangen Kreditinstitute vor Vergabe des Darlehens den Nachweis einer Feuer-Versicherung für das Objekt.
Bei Wohngebäuden ist nicht nur das Gebäude an sich versichert, sondern alle Nebengebäude gleicher Bauart, alle Bestandteile des Gebäudes wie Schornsteine, Balkone, Fenster, Türen usw. und das im und außen am Haus befindliche Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes dient (Teppichböden, Brennstoffvorräte, Antennen, Überdachungen usw.).
Gegen folgende Risiken sind Sie dann versichert:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frost
- Sturm und Hagel
Es können folgende Risiken zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichert werden (erweiterte Elementarschäden):
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
Während der Bauphase bis zu Fertigstellung kann das Gebäude durch eine Rohbaufeuerversicherung abgesichert werden. Diese ist meist für eine begrenzte Zeit kostenlos, wenn die anschließende Wohngebäudeversicherung bei der gleichen Gesellschaft wirksam wird. Versichert sind dann der Rohbau und die zur Errichtung notwendigen und auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Baustoffe.
Die genannten Risiken dürften verständlich sein. Eingehen werden wir auf einige Besonderheiten, die Sie bei Bedarf berücksichtigen und gegen Mehrbeitrag zusätzlich versichern müssten.
Bei Rohrbruch und Frost ist entscheidend, wo die Rohre verlaufen, innerhalb oder außerhalb des Gebäudes. Versichert sind alle Zu- und Ableitungsrohre innerhalb des versicherten Gebäudes. Außen liegende Rohre sind nur versichert, wenn es sich um Zuleitungsrohre handelt, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und die auf dem Grundstück liegen.
Zusätzlich versichern kann man folgende Schäden:
- an Zuleitungsrohren auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen (die Entnahmestelle im Garten oder im nicht mitversicherten Nebengebäude)
- an Zuleitungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstückes liegen
- an Ableitungsrohren, die außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück liegen
- an Ableitungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstückes liegen.
- Wasseraustritt aus Aquarien und aus Wasserbetten
Vergessen Sie nicht, dass Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser, durch Grundwasser, stehende und fließende Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge und einen dadurch hervorgerufenen Rückstau meist nicht versichert sind.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Bei Sturm und Hagel sind versichert Schäden durch:
- unmittelbare Einwirkung (zerrissene Markise, abgedecktes Dach)
- mittelbare Einwirkung (ein Sturm schleudert Äste, Ziegel usw. auf das Gebäude)
- Folgeschäden (S
- turm deckt das Dach ab und Regenwasser dringt ein)
Nicht versichert sind Schäden durch Regenwasser, Hagel, Schnee, wenn diese durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen eindringen. Es sei denn, dass ein Sturm diese Öffnungen geschaffen hat (Sturmfolgeschäden).
Nach einem versicherten Schaden sind ebenfalls die zusätzlichen Kosten mitversichert. Als wichtigste sind hier genannt die Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenabwendungs- und -minderungskosten, Mietausfall und Mietwert. Die Entschädigungsgrenze dafür ist üblicherweise auf 5% der Versicherungssumme begrenzt, kann aber gegen Mehrbeitrag erhöht werden.
Der Hauseigentümer bekommt also den eventuellen Mietausfall ersetzt, der ihm entsteht, wenn eine vermietete Wohnung nach einem Schaden zeitweilig nicht bewohnt werden kann. Er bekommt zudem die ortsübliche Miete (Mietwert) für die selbst bewohnte Wohnung erstattet (beides max. für die Dauer von 12 Monaten und nur für Wohnräume, nicht für gewerblich genutzte Räume !).
Nach einem Schaden wird der volle Versicherungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen ersetzt oder die Reparaturkosten. Der Versicherungswert des Gebäudes ist der ortsübliche Neubauwert. Sie sind also durch die Gebäudeversicherung (eine eventuelle Unterversicherung ausgeschlossen) immer in der Lage, das Gebäude zu jetzt üblichen Preisen wieder aufzubauen.
Versichern Sie sich also nicht zu einer festen Versicherungssumme oder zum Zeitwert, sondern immer zum "gleitenden Neuwert". Ärgern Sie sich nicht, wenn der Beitrag zu Ihrer Gebäudeversicherung hin und wieder steigt. Sie erhalten nach einem Schaden dann immer die Entschädigung nach den aktuellen Preisen und nicht nach den geltenden Preisen vor z.B. 20 Jahren. Ein qualifizierter Vermittler ist mit Ihnen gemeinsam immer in der Lage, den richtigen Versicherungswert von 1914 zu ermitteln. Das ist das Jahr, auf das sich alle deutschen Versicherer geeinigt haben, um eine einheitliche Berechnungsbasis zu haben.
Ihr Haus wird also nach Größe, Ausbau und Ausstattung zum Wert 1914 berechnet und der Beitrag mit einem gleitenden Neuwertfaktor multipliziert, der sich immer nach dem statistischem Baupreisindex richtet und der für alle Gesellschaften verbindlich und gleich ist. Damit ist der steigende, aber gelegentlich auch fallenden Beitrag begründet, eine Unterversicherung aber ausgeschlossen. Das erspart Ihnen eine Enttäuschung nach einem Schaden.
Die Beiträge richten sich nach der Bauart (Art der Außenwände und des Daches), nach dem Standort und der Ausstattung. Ein Fachwerkhaus mit Reetdach hat nun mal ein größeres Feuerrisiko als ein massives, hart gedecktes Haus. Ein Haus an der Küste hat ein größeres Sturmrisiko als im Binnenland. Ein Haus mit Fußbodenheizung und Swimmingpool hat ein größeres Leitungswasserrisiko als ein Haus ohne diese Ausstattung.
Denken Sie immer an Ihre Pflicht, dem Versicherer alle Gefahrerhöhungen zu melden! Das sind allgemein alle Umstände, nach denen im Antragsformular gefragt wird. Speziell können das sein der nachträgliche Einbau einer Fußbodenheizung oder wenn ein Gewerbebetrieb einzieht oder wenn das Gebäude nicht mehr genutzt wird. Denken Sie ebenfalls daran, dass wie immer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Versicherer keine Leistungspflicht hat. Verlassen Sie das Haus bei einem brennenden Adventsgesteck, dann wird von grober Fahrlässigkeit ausgegangen. Sie müssen alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften einhalten (Elektroanlage, Heizung!), alle Anlagen warten, nicht genutzte Gebäude kontrollieren, beheizen und Wasser absperren.
Sie sehen an der Komplexität dieser Versicherungsart, auf die hier nur in wesentlichen Punkten eingegangen werden konnte, dass die Beratung durch einen qualifizierten Vermittler sehr wichtig ist. Es geht schließlich um Ihre wichtigste Kapitalanlage und damit um einen wesentlichen Teil Ihrer wirtschaftlichen Existenz!